SANYO DENKI (山洋電気) PRODUKTE

Ölbeständiger Lüfter

Ölbeständige Lüfter gewährleisten einen stabilen Betrieb auch in rauen Umgebungen mit Ölnebel. Sie eignen sich für den Einsatz in Werkzeugmaschinen und anderen Fabrikautomatisierungsgeräten.

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Ausreichende Leistung auch in Ölnebelumgebung

Die ölbeständigen Lüfter von SANYO DENKI verwenden ölbeständige Materialien in Laufrad- und Magnetteilen, um Wicklungen und elektronische Komponenten zu schützen. Dies gewährleistet einen stabilen Betrieb der Lüfter in Umgebungen mit Ölnebel.

Hohe Zuverlässigkeit bei Ölnebel mit einer erwarteten Lebensdauer von 40.000 Stunden

Dieser Lüfter erreicht in Ölnebelumgebungen eine erwartete Lebensdauer von 40.000 Stunden*. Selbst unter rauen Bedingungen mit Ölnebel weist er eine hervorragende Haltbarkeit auf und trägt zu einer drastischen Reduzierung der Wartungsstunden und -kosten bei.

* L10-Lebensdauer in Stunden: 90 % Überlebensrate bei Dauerbetrieb in freier Luft bei 60 °C, Nennspannung.

Idealer Kühllüfter für Fabrikautomationsmaschinen

Dieser Lüfter eignet sich ideal für die Kühlung von Geräten, die in zunehmend rauen Fabrikumgebungen betrieben werden müssen, wie zum Beispiel Werkzeugmaschinen und Industrieroboter in automatisierten Fertigungsfabriken.

Bewältigt mit Verarbeitungstechnologie die sich ändernden Marktanforderungen

SANYO DENKI war anderen Unternehmen voraus und hat sein Know-how und seine Technologien aus wiederholtem Ausprobieren genutzt, um ölbeständige Lüfter zu entwickeln. So konnten wir unsere äußerst zuverlässigen ölbeständigen Lüfter erfolgreich entwickeln. Wir werden den sich ändernden Marktanforderungen auch weiterhin mit unseren eigenen herausragenden Technologien gerecht werden.

Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und SANYO DENKI CO., LTD. und seinen Tochtergesellschaften (nachfolgend „SANYO DENKI Group“ genannt) bezüglich der Software SANYO DENKI CO., LTD. (nachfolgend „die Software“ genannt).

Der Kunde darf diese Software nur herunterladen, wenn er dieser Vereinbarung zustimmt.

1. Lizenzgewährung

SANYO DENKI Group gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung dieser Software. Der Kunde darf die Software im Rahmen der Nutzung des von der SANYO DENKI Group erworbenen Produkts verwenden, installieren und aktualisieren.

Der Kunde darf diese Software nicht an Dritte verleihen, übertragen oder als Sicherheit anbieten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der SANYO DENKI Group einzuholen. Wenn der Kunde die Software mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SANYO DENKI Group an Dritte verleiht oder überträgt, muss der Kunde außerdem sicherstellen, dass die Dritten die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

2. Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte

SANYO DENKI behält alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, das Know-how und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf diese Software und die entsprechenden Druckmaterialien (einschließlich elektronischer Medien).

3. Garantieumfang

SANYO DENKI Group garantiert den Betrieb und die Funktionen, die im Benutzerhandbuch dieser Software beschrieben sind. Die Garantie gilt jedoch nicht für die Software in den folgenden Fällen:

  1. (1) Die Software wird in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten genutzt.
  2. (2) Die Software wird anders als in der Bedienungsanleitung beschrieben verwendet.
  3. (3) Die Software wird geändert.
4. Haftungsausschluss

SANYO DENKI Group und ihre Vertriebshändler haften nicht für Schäden, die außerhalb des in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Garantieumfangs liegen.

SANYO DENKI Group ist nicht für Fehlfunktionen verantwortlich, die durch die Installation oder Aktualisierung dieser Software in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten verursacht werden.

5. Gerichtsstand

Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, werden vom Bezirksgericht Tokio als ausschließlich zuständigem Gericht entschieden.

6. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japan.

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