SANYO DENKI(山洋電気) PRODUCTS

Spritzwassergeschützer Zentrifugallüfter

Dieser Lüfter ist hervorragend wasser- und staubdicht und verfügt gleichzeitig über einen hohen Luftstrom, einen hohen statischen Druck, eine geringe Geräuschentwicklung und einen niedrigen Stromverbrauch.
Es eignet sich für Mobilfunkbasisstationen und Wärmetauscher.

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Hoher Luftstrom und hoher statischer Druck

Dieser Lüfter bläst die Luft radial und senkrecht zur Einlassrichtung, wodurch auch Geräte mit begrenztem Bauraum effizient gekühlt und belüftet werden können.

Hervorragende Wasser- und Staubbeständigkeit

Diese Lüfter erreichen einen hervorragenden Wasser- und Staubschutz nach IP68, IP56 oder IP54.

Hinweis: Der Schutzgrad (IP-Code) wird durch IEC (International Electrotechnical Commission) 60529 wie folgt definiert.

IP54:
・Schutz vor Staubbelastung, die den Betrieb behindern oder die Sicherheit beeinträchtigen könnte
・Schutz gegen Spritzwasser

IP56:
・Schutz vor Staubbelastung, die den Betrieb behindern oder die Sicherheit beeinträchtigen könnte
・Schutz gegen Hochdruckwasserstrahlen

IP68:
・Umfassender Schutz gegen Staub
・Schutz gegen Eintauchen in Wasser

IPX8-Anforderungen:
Bei ausgeschalteter Stromversorgung wird der Ventilator 60 Minuten lang in Wasser mit einem Druck von bis zu 2 Metern getaucht.
Anschließend wird der Lüfter 15 Minuten lang bei Nennspannung in freier Luft betrieben. Während der Prüfung darf es zu keiner Verringerung der Durchschlagsfestigkeit oder der Lüftereigenschaften kommen.

Kompatibel mit PWM-Lüfterdrehzahlregelung

Mit der PWM-Lüfterdrehzahlregelung können Sie die Lüfterdrehzahl aus der Ferne ändern, indem Sie die Signalimpulsbreite ändern, ohne die Eingangsspannung zu variieren. Diese Funktion erreicht den optimalen Luftstrom, indem sie bei Bedarf automatisch Anpassungen vornimmt. Sie sorgt daher für eine effektive Kühlung der Geräte und reduziert Gerätegeräusche und Stromverbrauch.

Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und SANYO DENKI CO., LTD. und seinen Tochtergesellschaften (nachfolgend „SANYO DENKI Group“ genannt) bezüglich der Software SANYO DENKI CO., LTD. (nachfolgend „die Software“ genannt).

Der Kunde darf diese Software nur herunterladen, wenn er dieser Vereinbarung zustimmt.

1. Lizenzgewährung

SANYO DENKI Group gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung dieser Software. Der Kunde darf die Software im Rahmen der Nutzung des von der SANYO DENKI Group erworbenen Produkts verwenden, installieren und aktualisieren.

Der Kunde darf diese Software nicht an Dritte verleihen, übertragen oder als Sicherheit anbieten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der SANYO DENKI Group einzuholen. Wenn der Kunde die Software mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SANYO DENKI Group an Dritte verleiht oder überträgt, muss der Kunde außerdem sicherstellen, dass die Dritten die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

2. Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte

SANYO DENKI behält alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, das Know-how und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf diese Software und die entsprechenden Druckmaterialien (einschließlich elektronischer Medien).

3. Garantieumfang

SANYO DENKI Group garantiert den Betrieb und die Funktionen, die im Benutzerhandbuch dieser Software beschrieben sind. Die Garantie gilt jedoch nicht für die Software in den folgenden Fällen:

  1. (1) Die Software wird in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten genutzt.
  2. (2) Die Software wird anders als in der Bedienungsanleitung beschrieben verwendet.
  3. (3) Die Software wird geändert.
4. Haftungsausschluss

SANYO DENKI Group und ihre Vertriebshändler haften nicht für Schäden, die außerhalb des in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Garantieumfangs liegen.

SANYO DENKI Group ist nicht für Fehlfunktionen verantwortlich, die durch die Installation oder Aktualisierung dieser Software in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten verursacht werden.

5. Gerichtsstand

Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, werden vom Bezirksgericht Tokio als ausschließlich zuständigem Gericht entschieden.

6. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japan.

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