SANYO DENKI(山洋電気) PRODUCTS

Spritzwassergeschützer Lüfter

Spritzwassergeschützte Lüfter können in Umgebungen eingesetzt werden, die Wasser ausgesetzt sind. Sie eignen sich zur Kühlung von PV-Wechselrichtern und anderen im Außenbereich installierten Geräten.

Ausrichten

Wasser- und Staubbeständigkeit für Outdoor-Geräte

Diese Lüfter erreichen einen hervorragenden Wasser- und Staubschutz nach IP68, IP55 oder IP54.

Hinweis: Der Schutzgrad (IP-Code) wird durch IEC (International Electrotechnical Commission) 60529 wie folgt definiert.

IP54:
・Schutz vor Staubbelastung, die den Betrieb behindern oder die Sicherheit beeinträchtigen könnte
・Schutz gegen Spritzwasser

IP55:
・Schutz vor Staubbelastung, die den Betrieb behindern oder die Sicherheit beeinträchtigen könnte
・Schutz gegen Wasserstrahlen mit niedrigem Druck

IP68:
・Umfassender Schutz gegen Staub
・Schutz gegen Eintauchen in Wasser

IPX8-Anforderungen:
Bei ausgeschalteter Stromversorgung wird der Ventilator 60 Minuten lang in Wasser mit einem Druck von bis zu 2 Metern getaucht.
Anschließend wird der Lüfter 15 Minuten lang bei Nennspannung in freier Luft betrieben. Während der Prüfung darf es zu keiner Verringerung der Durchschlagsfestigkeit oder der Lüftereigenschaften kommen.

Lange Lebensdauer mit 180.000 Stunden wartungsfreiem Betrieb

Diese Lüfter haben außerdem eine lange Lebensdauer von bis zu 180.000 Stunden ohne Wartung.* Sie weisen selbst in rauen Umgebungen eine ausgezeichnete Haltbarkeit auf.

* Bei Dauerbetrieb in freier Luft bei 60˚C, Nennspannung, im Innenbereich

Steuerungs- und Sensoroptionen für verschiedene Anwendungen verfügbar

Bei mit PWM-Steuerung kompatiblen Modellen ist eine Fernsteuerung der Lüftergeschwindigkeit als Reaktion auf den Gerätezustand möglich. Dadurch werden Stromverbrauch und Geräuschpegel reduziert.
Wir haben auch Modelle mit verschiedenen Sensoren verfügbar, darunter einen Impulssensor zum Erkennen der Lüfterdrehzahl und einen Blockiersensor zum Erkennen des Drehstopps eines Lüfters.

* Die Verfügbarkeit der Sensoren variiert je nach Modell. Kontaktieren Sie uns für weitere Einzelheiten.

Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und SANYO DENKI CO., LTD. und seinen Tochtergesellschaften (nachfolgend „SANYO DENKI Group“ genannt) bezüglich der Software SANYO DENKI CO., LTD. (nachfolgend „die Software“ genannt).

Der Kunde darf diese Software nur herunterladen, wenn er dieser Vereinbarung zustimmt.

1. Lizenzgewährung

SANYO DENKI Group gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung dieser Software. Der Kunde darf die Software im Rahmen der Nutzung des von der SANYO DENKI Group erworbenen Produkts verwenden, installieren und aktualisieren.

Der Kunde darf diese Software nicht an Dritte verleihen, übertragen oder als Sicherheit anbieten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der SANYO DENKI Group einzuholen. Wenn der Kunde die Software mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SANYO DENKI Group an Dritte verleiht oder überträgt, muss der Kunde außerdem sicherstellen, dass die Dritten die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

2. Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte

SANYO DENKI behält alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, das Know-how und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf diese Software und die entsprechenden Druckmaterialien (einschließlich elektronischer Medien).

3. Garantieumfang

SANYO DENKI Group garantiert den Betrieb und die Funktionen, die im Benutzerhandbuch dieser Software beschrieben sind. Die Garantie gilt jedoch nicht für die Software in den folgenden Fällen:

  1. (1) Die Software wird in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten genutzt.
  2. (2) Die Software wird anders als in der Bedienungsanleitung beschrieben verwendet.
  3. (3) Die Software wird geändert.
4. Haftungsausschluss

SANYO DENKI Group und ihre Vertriebshändler haften nicht für Schäden, die außerhalb des in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Garantieumfangs liegen.

SANYO DENKI Group ist nicht für Fehlfunktionen verantwortlich, die durch die Installation oder Aktualisierung dieser Software in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten verursacht werden.

5. Gerichtsstand

Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, werden vom Bezirksgericht Tokio als ausschließlich zuständigem Gericht entschieden.

6. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japan.

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