SANYO DENKI (山洋電気) PRODUKTE

Option

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Modell-Nr.
Produktname
Rahmengröße [mm]
Netzkabellänge (L) [mm]
Oberflächenbehandlung
Hinweise
Masse [g]
109-1081 Einlaufdüse φ150 Galvanische Vernickelung (Silber) 70
109-1081H Einlaufdüse φ150 Kationengalvanik (schwarz) 70
489-084-L21 Steckerkabel 160,φ172 2100 70
109-059 Fingerschutz 40 Nickel-Chrom-Beschichtung (Silber) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 7
109-059H Fingerschutz 40 Kationengalvanik (schwarz) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 7
109-1003G Fingerschutz aus Harz 60 Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 7
109-319E Fingerschutz φ172 Nickel-Chrom-Beschichtung (Silber) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 69
109-319H Fingerschutz φ172 Kationengalvanik (schwarz) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 69
109-1112 Fingerschutz φ133 Nickel-Chrom-Beschichtung (Silber) Nur für die Einlassseite verwenden 65
109-319J Fingerschutz φ172 Nickel-Chrom-Beschichtung (Silber) Für Seitenschnitt-Typ. Verwendung auf der Einlass-/Auslassseite 65
109-1112H Fingerschutz φ133 Nickel-Chrom-Beschichtung (Silber) Nur für die Einlassseite verwenden 65
489-016-L21 Steckerkabel 80,92,120 2100 64
489-1619-L21 Steckerkabel 160,φ172 2100 64
109-1051 Fingerschutz 150 Nickel-Chrom-Beschichtung (Silber) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 63
109-1066 Fingerschutz φ172 Nickel-Chrom-Beschichtung (Silber) For circular type. Use in either inlet/outlet side 61
489-008-L21 Steckerkabel 80 2100 61
489-1650 Terminalmodell-Kabelbaum 160,φ172 2100 54
109-719 Fingerschutz 140 Nickel-Chrom-Beschichtung (Silber) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 51
109-719H Fingerschutz 140 Kationengalvanik (schwarz) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 51
109-1065 Fingerschutz 38 Nickel-Chrom-Beschichtung (Silber) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 5
Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und SANYO DENKI CO., LTD. und seinen Tochtergesellschaften (nachfolgend „SANYO DENKI Group“ genannt) bezüglich der Software SANYO DENKI CO., LTD. (nachfolgend „die Software“ genannt).

Der Kunde darf diese Software nur herunterladen, wenn er dieser Vereinbarung zustimmt.

1. Lizenzgewährung

SANYO DENKI Group gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung dieser Software. Der Kunde darf die Software im Rahmen der Nutzung des von der SANYO DENKI Group erworbenen Produkts verwenden, installieren und aktualisieren.

Der Kunde darf diese Software nicht an Dritte verleihen, übertragen oder als Sicherheit anbieten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der SANYO DENKI Group einzuholen. Wenn der Kunde die Software mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SANYO DENKI Group an Dritte verleiht oder überträgt, muss der Kunde außerdem sicherstellen, dass die Dritten die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

2. Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte

SANYO DENKI behält alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, das Know-how und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf diese Software und die entsprechenden Druckmaterialien (einschließlich elektronischer Medien).

3. Garantieumfang

SANYO DENKI Group garantiert den Betrieb und die Funktionen, die im Benutzerhandbuch dieser Software beschrieben sind. Die Garantie gilt jedoch nicht für die Software in den folgenden Fällen:

  1. (1) Die Software wird in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten genutzt.
  2. (2) Die Software wird anders als in der Bedienungsanleitung beschrieben verwendet.
  3. (3) Die Software wird geändert.
4. Haftungsausschluss

SANYO DENKI Group und ihre Vertriebshändler haften nicht für Schäden, die außerhalb des in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Garantieumfangs liegen.

SANYO DENKI Group ist nicht für Fehlfunktionen verantwortlich, die durch die Installation oder Aktualisierung dieser Software in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten verursacht werden.

5. Gerichtsstand

Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, werden vom Bezirksgericht Tokio als ausschließlich zuständigem Gericht entschieden.

6. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japan.

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