SANYO DENKI (山洋電気) PRODUKTE

Option

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Modell-Nr.
Produktname
Rahmengröße [mm]
Netzkabellänge (L) [mm]
Oberflächenbehandlung
Hinweise
Masse [g]
109-1138H Fingerschutz φ221 Kationengalvanik (schwarz) Nur für die Einlassseite verwenden 105
109-139H Fingerschutz 60 Kationengalvanik (schwarz) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 14.5
109-319H Fingerschutz φ172 Kationengalvanik (schwarz) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 69
109-619H Fingerschutz 160 Kationengalvanik (schwarz) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 85
109-719H Fingerschutz 140 Kationengalvanik (schwarz) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 51
109-720H Fingerschutz φ200 Kationengalvanik (schwarz) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 84
109-722H Fingerschutz 127, φ175 Kationengalvanik (schwarz) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 43
109-1080H Einlaufdüse φ100 Kationengalvanik (schwarz) 80
109-1146H Fingerschutz φ270 Kationengalvanik (schwarz) Nur für die Einlassseite verwenden 106
109-1102H Fingerschutz φ200 Kationengalvanik (schwarz) Für die Einlass-/Auslassseite geeignet 100
109-1152H Fingerschutz φ250 Kationengalvanik (schwarz) Nur für die Einlassseite verwenden 140
109-1151H Einlaufdüse φ250 Kationengalvanik (schwarz) 440
109-1069 Einlaufdüse φ133 Galvanische Vernickelung (Silber) 76
109-1073 Einlaufdüse φ175, φ190 Galvanische Vernickelung (Silber) 100
109-1080 Einlaufdüse φ100 Galvanische Vernickelung (Silber) 80
109-1081 Einlaufdüse φ150 Galvanische Vernickelung (Silber) 70
109-1134 Einlaufdüse φ225 Galvanische Vernickelung (Silber) 360
109-1135 Einlaufdüse φ221 Galvanische Vernickelung (Silber) 230
109-1106 Einlaufdüse φ70 Galvanische Vernickelung (Silber) 40
109-1152 Fingerschutz φ250 Galvanische Vernickelung (Silber) Nur für die Einlassseite verwenden 140
Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und SANYO DENKI CO., LTD. und seinen Tochtergesellschaften (nachfolgend „SANYO DENKI Group“ genannt) bezüglich der Software SANYO DENKI CO., LTD. (nachfolgend „die Software“ genannt).

Der Kunde darf diese Software nur herunterladen, wenn er dieser Vereinbarung zustimmt.

1. Lizenzgewährung

SANYO DENKI Group gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung dieser Software. Der Kunde darf die Software im Rahmen der Nutzung des von der SANYO DENKI Group erworbenen Produkts verwenden, installieren und aktualisieren.

Der Kunde darf diese Software nicht an Dritte verleihen, übertragen oder als Sicherheit anbieten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der SANYO DENKI Group einzuholen. Wenn der Kunde die Software mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SANYO DENKI Group an Dritte verleiht oder überträgt, muss der Kunde außerdem sicherstellen, dass die Dritten die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

2. Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte

SANYO DENKI behält alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, das Know-how und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf diese Software und die entsprechenden Druckmaterialien (einschließlich elektronischer Medien).

3. Garantieumfang

SANYO DENKI Group garantiert den Betrieb und die Funktionen, die im Benutzerhandbuch dieser Software beschrieben sind. Die Garantie gilt jedoch nicht für die Software in den folgenden Fällen:

  1. (1) Die Software wird in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten genutzt.
  2. (2) Die Software wird anders als in der Bedienungsanleitung beschrieben verwendet.
  3. (3) Die Software wird geändert.
4. Haftungsausschluss

SANYO DENKI Group und ihre Vertriebshändler haften nicht für Schäden, die außerhalb des in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Garantieumfangs liegen.

SANYO DENKI Group ist nicht für Fehlfunktionen verantwortlich, die durch die Installation oder Aktualisierung dieser Software in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten verursacht werden.

5. Gerichtsstand

Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, werden vom Bezirksgericht Tokio als ausschließlich zuständigem Gericht entschieden.

6. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japan.

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