SANYO DENKI (山洋電気) PRODUKTE

SANMOTION C

Die ultrakompakten SANMOTION C Bewegungssteuerungen mit Hochgeschwindigkeits-EtherCAT-Feldbus sind in einer Hochleistungsausführung zur Steuerung von Robotern und einer Standardausführung erhältlich, die auf PTP-Positionierung (Point-to-Point) spezialisiert ist. Sie eignen sich für Bewegungssteuerungsanwendungen wie Roboter, Fördermaschinen und Halbleiterfertigungsanlagen.

Kompakte Motion Controller

Diese ultrakompakten Bewegungssteuerungen messen nur 120 mm (H) × 55 mm (B) × 110 mm (T).
Durch ihr kompaktes Design lassen sich Platz und Kosten einsparen.

Flexible Systemkonfiguration

Die neue Produktreihe umfasst zwei Typen: einen Typ A, der Roboter und elektronische Nocken steuern kann, und einen Typ B, der auf PTP-Bewegung spezialisiert ist.
Es ist möglich, E/A-Signale zu steuern und gleichzeitig komplexe Mehrachsenbewegungen und Robotersteuerungen durchzuführen. Dies ermöglicht flexible Systemkonfigurationen für eine Vielzahl von Anwendungen und Funktionen.

IoT-fähig (1)

Ethernet-, RS-485- und USB-Schnittstellen zum Anschluss verschiedener Peripheriegeräte sind Standard. Es ist auch möglich, Modbus TCP über Ethernet zu verwenden.
Die neuen Modelle entsprechen außerdem dem Machine-to-Machine (M2M)-Kommunikationsstandard OPC-UA (2) und ermöglichen so eine nahtlose Verbindung mit verschiedenen Geräten.
Darüber hinaus ist es mit der Webserverfunktion möglich, den Betriebsstatus zu überwachen und Programmvariablen über einen Standard-Webbrowser auf jedem PC zu lesen und zu schreiben. Diese Modelle ermöglichen die einfache Integration der IoT-Technologie in jedes System.

(1) Internet der Dinge: Ein System, das elektronische Geräte zu einem Netzwerk verbindet, sodass sie kommunizieren, interagieren und gegenseitig gesteuert werden können.
(2) Object Linking and Embedding for Process Control - Unified Architecture: Dateninteroperabilitätsstandard.

Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und SANYO DENKI CO., LTD. und seinen Tochtergesellschaften (nachfolgend „SANYO DENKI Group“ genannt) bezüglich der Software SANYO DENKI CO., LTD. (nachfolgend „die Software“ genannt).

Der Kunde darf diese Software nur herunterladen, wenn er dieser Vereinbarung zustimmt.

1. Lizenzgewährung

SANYO DENKI Group gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung dieser Software. Der Kunde darf die Software im Rahmen der Nutzung des von der SANYO DENKI Group erworbenen Produkts verwenden, installieren und aktualisieren.

Der Kunde darf diese Software nicht an Dritte verleihen, übertragen oder als Sicherheit anbieten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der SANYO DENKI Group einzuholen. Wenn der Kunde die Software mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SANYO DENKI Group an Dritte verleiht oder überträgt, muss der Kunde außerdem sicherstellen, dass die Dritten die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

2. Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte

SANYO DENKI behält alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, das Know-how und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf diese Software und die entsprechenden Druckmaterialien (einschließlich elektronischer Medien).

3. Garantieumfang

SANYO DENKI Group garantiert den Betrieb und die Funktionen, die im Benutzerhandbuch dieser Software beschrieben sind. Die Garantie gilt jedoch nicht für die Software in den folgenden Fällen:

  1. (1) Die Software wird in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten genutzt.
  2. (2) Die Software wird anders als in der Bedienungsanleitung beschrieben verwendet.
  3. (3) Die Software wird geändert.
4. Haftungsausschluss

SANYO DENKI Group und ihre Vertriebshändler haften nicht für Schäden, die außerhalb des in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Garantieumfangs liegen.

SANYO DENKI Group ist nicht für Fehlfunktionen verantwortlich, die durch die Installation oder Aktualisierung dieser Software in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten verursacht werden.

5. Gerichtsstand

Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, werden vom Bezirksgericht Tokio als ausschließlich zuständigem Gericht entschieden.

6. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japan.

  • Kein passendes Produkt gefunden.

  • Kein passendes Produkt gefunden.

  • Die Verarbeitung wurde unterbrochen, da die Anzahl der angezeigten Elemente überschritten wurde. Fügen Sie die Filterbedingung hinzu und führen Sie sie erneut aus.

  • Wird geladen... Bitte warten