SANYO DENKI (山洋電気) PRODUKTE

SANMOTION C S200

Dieser Controller kann Motoren steuern und gleichzeitig den Gerätestatus in Echtzeit überwachen.
Es trägt zur Verbesserung der Produktivität und Qualität verschiedener Roboter und Produktionsanlagen bei.
Komplexe Bewegungssteuerung und Robotersteuerung können gleichzeitig mit der E/A-Signalsteuerung durchgeführt werden.

Kompakt

Dies ist ein kompakter Motion Controller mit Hochgeschwindigkeits-EtherCAT-Feldbus.

Sammelt Betriebsdaten der Geräte zur Verbesserung der Produktivität

Der Controller kann den Betriebszustand eines Servosystems und verschiedene Sensorinformationen in Echtzeit erfassen und speichern. Darüber hinaus können durch den Anschluss einer Webcam an den Controller problemlos Bilder vor Ort aufgenommen werden.
Die Nutzung der gespeicherten Daten trägt zur Verbesserung der Geräteproduktivität bei.
Dank der Fernüberwachung und -bedienung kann es auch für automatisierte Anwendungen in der Landwirtschaft und Fischerei eingesetzt werden.

Verbesserte Systemwartungsfähigkeit

Bei Gerätestörungen werden die Benutzer per E-Mail benachrichtigt.
Darüber hinaus ist ein Fernzugriff auf den Controller möglich, um Fehler und den Gerätestatus zu überprüfen und Programme zu ändern.
Bei Gerätestörungen werden die Benutzer per E-Mail benachrichtigt.

遠隔地とクラウド生産現場の説明図

Ausrichten

Die Produktreihe ist in einer hochfunktionalen Ausführung erhältlich, die Roboter und elektronische Nocken steuern kann, sowie in einer Ausführung, die auf PTP-Bewegungen (Point-to-Point) spezialisiert ist. *

* Bei der PTP-Bewegung werden nur Start- und Endpunkt angegeben. Sie wird für einfache Steuerungen verwendet, bei denen der Weg zum Endpunkt keine Rolle spielt.

製品仕様表

Anwendungen

Roboter, Förderanlagen, Betriebseinrichtungen, Automatisierungstechnik für Landwirtschaft und Fischerei

Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und SANYO DENKI CO., LTD. und seinen Tochtergesellschaften (nachfolgend „SANYO DENKI Group“ genannt) bezüglich der Software SANYO DENKI CO., LTD. (nachfolgend „die Software“ genannt).

Der Kunde darf diese Software nur herunterladen, wenn er dieser Vereinbarung zustimmt.

1. Lizenzgewährung

SANYO DENKI Group gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung dieser Software. Der Kunde darf die Software im Rahmen der Nutzung des von der SANYO DENKI Group erworbenen Produkts verwenden, installieren und aktualisieren.

Der Kunde darf diese Software nicht an Dritte verleihen, übertragen oder als Sicherheit anbieten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der SANYO DENKI Group einzuholen. Wenn der Kunde die Software mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SANYO DENKI Group an Dritte verleiht oder überträgt, muss der Kunde außerdem sicherstellen, dass die Dritten die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

2. Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte

SANYO DENKI behält alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, das Know-how und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf diese Software und die entsprechenden Druckmaterialien (einschließlich elektronischer Medien).

3. Garantieumfang

SANYO DENKI Group garantiert den Betrieb und die Funktionen, die im Benutzerhandbuch dieser Software beschrieben sind. Die Garantie gilt jedoch nicht für die Software in den folgenden Fällen:

  1. (1) Die Software wird in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten genutzt.
  2. (2) Die Software wird anders als in der Bedienungsanleitung beschrieben verwendet.
  3. (3) Die Software wird geändert.
4. Haftungsausschluss

SANYO DENKI Group und ihre Vertriebshändler haften nicht für Schäden, die außerhalb des in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Garantieumfangs liegen.

SANYO DENKI Group ist nicht für Fehlfunktionen verantwortlich, die durch die Installation oder Aktualisierung dieser Software in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten verursacht werden.

5. Gerichtsstand

Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, werden vom Bezirksgericht Tokio als ausschließlich zuständigem Gericht entschieden.

6. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japan.

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