SANYO DENKI (山洋電気) PRODUKTE

SANMOTION C S500

Dieser Bewegungscontroller kann 7-achsige Gelenkroboter steuern. Er kann die Bewegung einer Vielzahl von Robotern steuern und so zur internen Roboterbewegungsplanung für Ihr System beitragen.

Zahlreiche Robotersteuerungsfunktionen

Dieser Bewegungscontroller kann 15 branchenführende(1) Roboterkonfigurationen steuern, darunter komplexe 7-achsige Gelenkroboter. Funktionen wie Bahnsteuerung und interpolierter Betrieb können problemlos ausgeführt werden und tragen zur internen Roboterbewegungsplanung bei.

Hilft dabei, Systeme IoT-fähig zu machen

Dieser Motion Controller kann eine Verbindung zu einer Vielzahl offener Netzwerke wie EtherCAT, Modbus TCP und OPC UA herstellen. Er kann dazu beitragen, Fabriken zu automatisieren und IoT-fähig zu machen, indem er Informationen in Echtzeit zwischen Geräten in einem Netzwerk austauscht.

Reduziert die Entwicklungszeit

Dieser Bewegungscontroller kann Entwicklungsumgebungen für Robotersteuerung und Maschinensteuerung in einer integrieren. Dadurch ist es möglich, die Bewegung des gesamten Systems in einer einzigen Entwicklungsumgebung zu simulieren, was die Wartungs- und Entwicklungszeit von Maschinen erheblich reduziert.

Platzsparende Ausrüstung

Das Produktvolumen wurde im Vergleich zu unserem aktuellen Modell um etwa 60 % reduziert. (2) Dies ermöglicht die Installation auf begrenztem Raum und trägt zur Miniaturisierung Ihres Systems bei.

Hochgeschwindigkeitssteuerung mehrerer Achsen

Dieser Motion Controller kann maximal 64 Motorachsen mit einer Zykluszeit von bis zu 1 ms steuern.

Steuerung mehrerer Roboter

Dieser Motion Controller kann mehrere Roboter gleichzeitig steuern, sodass unterschiedliche Robotertypen, z. B. Montage- und Sortierroboter, mit einer einzigen Einheit gesteuert werden können.

(1)Basierend auf unserer eigenen Untersuchung mit Stand 30. November 2021, die unter digitalen E/A-Controllern durchgeführt wurde, die Sequenz-, Bewegungs- und Robotersteuerung in einer Einheit integrieren.
(2) Vergleich mit unseren bestehenden SANMOTION C SMC263X und SMC265X.

Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und SANYO DENKI CO., LTD. und seinen Tochtergesellschaften (nachfolgend „SANYO DENKI Group“ genannt) bezüglich der Software SANYO DENKI CO., LTD. (nachfolgend „die Software“ genannt).

Der Kunde darf diese Software nur herunterladen, wenn er dieser Vereinbarung zustimmt.

1. Lizenzgewährung

SANYO DENKI Group gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung dieser Software. Der Kunde darf die Software im Rahmen der Nutzung des von der SANYO DENKI Group erworbenen Produkts verwenden, installieren und aktualisieren.

Der Kunde darf diese Software nicht an Dritte verleihen, übertragen oder als Sicherheit anbieten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der SANYO DENKI Group einzuholen. Wenn der Kunde die Software mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SANYO DENKI Group an Dritte verleiht oder überträgt, muss der Kunde außerdem sicherstellen, dass die Dritten die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

2. Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte

SANYO DENKI behält alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, das Know-how und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf diese Software und die entsprechenden Druckmaterialien (einschließlich elektronischer Medien).

3. Garantieumfang

SANYO DENKI Group garantiert den Betrieb und die Funktionen, die im Benutzerhandbuch dieser Software beschrieben sind. Die Garantie gilt jedoch nicht für die Software in den folgenden Fällen:

  1. (1) Die Software wird in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten genutzt.
  2. (2) Die Software wird anders als in der Bedienungsanleitung beschrieben verwendet.
  3. (3) Die Software wird geändert.
4. Haftungsausschluss

SANYO DENKI Group und ihre Vertriebshändler haften nicht für Schäden, die außerhalb des in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Garantieumfangs liegen.

SANYO DENKI Group ist nicht für Fehlfunktionen verantwortlich, die durch die Installation oder Aktualisierung dieser Software in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten verursacht werden.

5. Gerichtsstand

Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, werden vom Bezirksgericht Tokio als ausschließlich zuständigem Gericht entschieden.

6. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japan.

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