SANYO DENKI (山洋電気) PRODUKTE

SANUPS W75A

Dies ist ein Gleichrichter für Windkraft- und Wasserkraftanlagen.
Es verfügt über verschiedene Schutzfunktionen und eine hervorragende Umweltbeständigkeit.
Durch die Kombination mit unserem Spannungsaufbereiter (Wechselrichter) für Windkraft- und Wasserkraftanlagen lässt sich ein äußerst zuverlässiges Stromerzeugungssystem konfigurieren.

Ausrichten

Schutzfunktionen (Bremse, Erkennung abnormaler Temperaturen)

Das Produkt verfügt über Schutzfunktionen zur Gewährleistung einer zuverlässigen Stromerzeugung, darunter eine Funktion zur Erkennung abnormaler Temperaturen und eine Bremsfunktion, um Schäden am Wechselrichter zu verhindern, wenn durch Windturbinen oder Wasserkraftgeneratoren eine unerwartete Menge Strom erzeugt wird.

Überwachung der Generatordrehzahl

Es verfügt über eine Funktion zur Ausgabe der Generatordrehzahl, wodurch die Überwachung des Betriebszustands des Generators über externe Computer ermöglicht wird.

Anwendbar auf Biomasse und geothermische Stromerzeugung

Der Einsatz dieses Gleichrichters ist nicht auf Wind- und Wasserkraftanlagen beschränkt.
Es kann in zahlreichen Systemen zur Erzeugung erneuerbarer Energie eingesetzt werden, darunter auch in der Stromerzeugung durch Biomasse und Erdwärme.

Schutzart IP65 *

Das W75A zeichnet sich durch hervorragende Wasser- und Staubdichtigkeit aus.
Durch die Kombination mit unserem Wechselrichter SANUPS W73A, der über ein gleichwertiges Schutzniveau verfügt, können Systeme mit hoher Umweltbeständigkeit gebaut werden.

*Der Schutzgrad (IP-Code) wird durch IEC 60529 (International Electrotechnical Commission) definiert.

Schaltplan

Konfigurationsbeispiel

Anwendungen

Wind-, Wasserkraft-, Biomasse-, Geothermie- und andere Stromerzeugungssysteme

Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und SANYO DENKI CO., LTD. und seinen Tochtergesellschaften (nachfolgend „SANYO DENKI Group“ genannt) bezüglich der Software SANYO DENKI CO., LTD. (nachfolgend „die Software“ genannt).

Der Kunde darf diese Software nur herunterladen, wenn er dieser Vereinbarung zustimmt.

1. Lizenzgewährung

SANYO DENKI Group gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung dieser Software. Der Kunde darf die Software im Rahmen der Nutzung des von der SANYO DENKI Group erworbenen Produkts verwenden, installieren und aktualisieren.

Der Kunde darf diese Software nicht an Dritte verleihen, übertragen oder als Sicherheit anbieten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der SANYO DENKI Group einzuholen. Wenn der Kunde die Software mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SANYO DENKI Group an Dritte verleiht oder überträgt, muss der Kunde außerdem sicherstellen, dass die Dritten die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

2. Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte

SANYO DENKI behält alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, das Know-how und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf diese Software und die entsprechenden Druckmaterialien (einschließlich elektronischer Medien).

3. Garantieumfang

SANYO DENKI Group garantiert den Betrieb und die Funktionen, die im Benutzerhandbuch dieser Software beschrieben sind. Die Garantie gilt jedoch nicht für die Software in den folgenden Fällen:

  1. (1) Die Software wird in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten genutzt.
  2. (2) Die Software wird anders als in der Bedienungsanleitung beschrieben verwendet.
  3. (3) Die Software wird geändert.
4. Haftungsausschluss

SANYO DENKI Group und ihre Vertriebshändler haften nicht für Schäden, die außerhalb des in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Garantieumfangs liegen.

SANYO DENKI Group ist nicht für Fehlfunktionen verantwortlich, die durch die Installation oder Aktualisierung dieser Software in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten verursacht werden.

5. Gerichtsstand

Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, werden vom Bezirksgericht Tokio als ausschließlich zuständigem Gericht entschieden.

6. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japan.

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