SANYO DENKI (山洋電気) PRODUKTE

SANUPS T11A/T11B

Diese Netzteile können die Stromversorgung von Netzwerkgeräten fernverwalten und steuern.

Ausgänge fernsteuern

  • Über einen Webbrowser (1), SSH (Secure Shell), Telnet oder SNMP können Benutzer aus der Ferne Verzögerungszeiten für jeden Ausgang (bis zu 8 Ausgänge) einstellen und Ausgänge automatisch in der gewünschten Reihenfolge ein-, ausschalten und zurücksetzen.
  • Für jede Steckdose können Energiesparpläne festgelegt werden, sodass unnötiger Stromverbrauch kontrolliert werden kann. Da NTP unterstützt wird, ist es außerdem nicht erforderlich, die Uhr einzustellen.
  • Computer oder Arbeitsstationen können mithilfe von Shutdown-Steuerelementen oder Wake-on-LAN (WoL)-Signalen gestartet werden.

(1) Anwendungen werden über Java Web Start oder Java-Applets aus einem Webbrowser gestartet.

UPS Integration

  • In Kombination mit einer USV können Benutzer Computer oder Arbeitsstationen bei Stromausfällen sicher herunterfahren.
  • Nachdem alle Steckdosen ausgeschaltet wurden, kann die USV gestoppt werden. Benutzer können Steckdosen auch so einstellen, dass sie automatisch wieder eingeschaltet werden, sobald die Stromversorgung wiederhergestellt ist.
  • Alarm-E-Mails können an angegebene Computer oder Mobilgeräte gesendet werden, wenn ein Problem, beispielsweise ein Stromausfall, den USV-Status geändert hat.

Überwachen und Verwalten verbundener Geräte

  • Ping-Antworten oder RS-232C-Steuersignale können zur Fehlerüberwachung in angeschlossenen Geräten verwendet werden. Wenn ein Fehler erkannt wird, wird der Benutzer per E-Mail oder SNMP-Trap mit Einzelheiten benachrichtigt. Benutzer können auch eine automatische Wiederherstellung durchführen, indem sie einen Power-Reset durchführen.
  • Der Status der Stromversorgung kann auf Ihrem Computer oder Mobilgerät überwacht werden.
Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und SANYO DENKI CO., LTD. und seinen Tochtergesellschaften (nachfolgend „SANYO DENKI Group“ genannt) bezüglich der Software SANYO DENKI CO., LTD. (nachfolgend „die Software“ genannt).

Der Kunde darf diese Software nur herunterladen, wenn er dieser Vereinbarung zustimmt.

1. Lizenzgewährung

SANYO DENKI Group gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung dieser Software. Der Kunde darf die Software im Rahmen der Nutzung des von der SANYO DENKI Group erworbenen Produkts verwenden, installieren und aktualisieren.

Der Kunde darf diese Software nicht an Dritte verleihen, übertragen oder als Sicherheit anbieten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der SANYO DENKI Group einzuholen. Wenn der Kunde die Software mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SANYO DENKI Group an Dritte verleiht oder überträgt, muss der Kunde außerdem sicherstellen, dass die Dritten die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

2. Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte

SANYO DENKI behält alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, das Know-how und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf diese Software und die entsprechenden Druckmaterialien (einschließlich elektronischer Medien).

3. Garantieumfang

SANYO DENKI Group garantiert den Betrieb und die Funktionen, die im Benutzerhandbuch dieser Software beschrieben sind. Die Garantie gilt jedoch nicht für die Software in den folgenden Fällen:

  1. (1) Die Software wird in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten genutzt.
  2. (2) Die Software wird anders als in der Bedienungsanleitung beschrieben verwendet.
  3. (3) Die Software wird geändert.
4. Haftungsausschluss

SANYO DENKI Group und ihre Vertriebshändler haften nicht für Schäden, die außerhalb des in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Garantieumfangs liegen.

SANYO DENKI Group ist nicht für Fehlfunktionen verantwortlich, die durch die Installation oder Aktualisierung dieser Software in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten verursacht werden.

5. Gerichtsstand

Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, werden vom Bezirksgericht Tokio als ausschließlich zuständigem Gericht entschieden.

6. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japan.

  • Kein passendes Produkt gefunden.

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