SANYO DENKI (山洋電気) PRODUKTE

SANUPS A13A

Platzsparende, hocheffiziente Online-USV

Merkmale

Hohe Effizienz

Diese USV erreicht einen Umwandlungswirkungsgrad von 92 % und trägt so zu einem geringeren Stromverbrauch und geringeren CO 2-Emissionen bei.

Hohe Zuverlässigkeit

Durch die Kombination von 6,25 kVA USV-Modulen kann die Ausgangskapazität auf bis zu 25 kVA oder auf bis zu 18,75 kVA für den parallelen redundanten Betrieb erweitert werden.
Durch den parallelen redundanten Betrieb kann eine Einheit als Ersatzeinheit verwendet werden, die den Lasten eine äußerst zuverlässige und stabile Stromversorgung bietet.

Branchenweit größter Betriebsspannungsbereich*

Wenn der Lastgrad unter 80 % liegt, schaltet die USV erst dann auf Batteriestrom um, wenn die Eingangsspannung unter -30 % fällt. Dadurch wird eine Überentladung und Verschlechterung der Batterie verhindert.
Sein Betriebsspannungsbereich ist der größte in der Branche.*

Lange Lebensdauer

Die erwartete Lebensdauer der USV wurde im Vergleich zum Vorgängermodell von 10 auf 15 Jahre verlängert.

Kleinster Platzbedarf der Branche*

Diese USV benötigt pro Einheit Ausgangskapazität den branchenweit geringsten Platzbedarf.

Bypass-Schaltkreisdiagnose (Patent in Bearbeitung)

Anomalien im Bypass-Schaltkreis können diagnostiziert werden, während die Last vom Wechselrichter mit Strom versorgt wird.
Wenn eine Anomalie erkannt wird, kann die Bypass-Schaltung ausgetauscht werden, ohne die Stromversorgung vom Wechselrichter zu unterbrechen.
Eine Diagnose vor der Wartung sorgt für Sicherheit.

* Basierend auf unserer eigenen Untersuchung mit Stand 31. August 2023, die unter auf dem Markt erhältlichen USVs mit gleicher Topologie, Spannung, Kapazität und Überbrückungszeit durchgeführt wurde.

Anwendungen

Rechenzentren, Telekommunikationsausrüstung, Telekommunikationsinfrastruktur, Produktionslinien und Forschungseinrichtungen

Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und SANYO DENKI CO., LTD. und seinen Tochtergesellschaften (nachfolgend „SANYO DENKI Group“ genannt) bezüglich der Software SANYO DENKI CO., LTD. (nachfolgend „die Software“ genannt).

Der Kunde darf diese Software nur herunterladen, wenn er dieser Vereinbarung zustimmt.

1. Lizenzgewährung

SANYO DENKI Group gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung dieser Software. Der Kunde darf die Software im Rahmen der Nutzung des von der SANYO DENKI Group erworbenen Produkts verwenden, installieren und aktualisieren.

Der Kunde darf diese Software nicht an Dritte verleihen, übertragen oder als Sicherheit anbieten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der SANYO DENKI Group einzuholen. Wenn der Kunde die Software mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SANYO DENKI Group an Dritte verleiht oder überträgt, muss der Kunde außerdem sicherstellen, dass die Dritten die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

2. Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte

SANYO DENKI behält alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, das Know-how und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf diese Software und die entsprechenden Druckmaterialien (einschließlich elektronischer Medien).

3. Garantieumfang

SANYO DENKI Group garantiert den Betrieb und die Funktionen, die im Benutzerhandbuch dieser Software beschrieben sind. Die Garantie gilt jedoch nicht für die Software in den folgenden Fällen:

  1. (1) Die Software wird in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten genutzt.
  2. (2) Die Software wird anders als in der Bedienungsanleitung beschrieben verwendet.
  3. (3) Die Software wird geändert.
4. Haftungsausschluss

SANYO DENKI Group und ihre Vertriebshändler haften nicht für Schäden, die außerhalb des in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Garantieumfangs liegen.

SANYO DENKI Group ist nicht für Fehlfunktionen verantwortlich, die durch die Installation oder Aktualisierung dieser Software in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten verursacht werden.

5. Gerichtsstand

Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, werden vom Bezirksgericht Tokio als ausschließlich zuständigem Gericht entschieden.

6. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japan.

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