SANYO DENKI (山洋電気) PRODUKTE

SANUPS E11B-Li

Diese USV verfügt über langlebige Lithium-Ionen-Batterien und die Hybridtopologie, die sowohl hochwertige Leistung als auch Effizienz erreicht.

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SANUPS-E11BLi-Reihe-

Merkmale

Bietet sowohl eine hochwertige Stromversorgung als auch Energieeinsparungen

Diese USV versorgt Verbraucher mit qualitativ hochwertiger, zuverlässiger Stromversorgung und spart gleichzeitig Energie. Dank der Hybridtopologie (1) wählt die USV automatisch den optimalen Betriebsmodus für alle gegebenen Eingangsstrombedingungen.

Bei stabilen Stromversorgungsbedingungen

(1) Ein USV-Design, das die Doppelumwandlungs- und Standby-Topologien entsprechend den Eingangsleistungsbedingungen automatisch umschaltet.

Reduzierter Wartungsaufwand

Bei unseren herkömmlichen USVs (2) mit Bleibatterien ist etwa alle 5 Jahre ein Batteriewechsel erforderlich. Dank der Lithium-Ionen-Batterien ist bei dieser USV 10 Jahre lang kein Batteriewechsel erforderlich. (3) Somit können die Kosten für den Batteriewechsel gesenkt werden.

(2) Konventionelle USV: E11B (mit Bleibatterien)
(3) Bei 30°C Umgebungstemperatur

Großer Betriebstemperaturbereich

Der Betriebstemperaturbereich liegt bei -10 bis +55°C. Dies verleiht dem Produkt einen höheren Grad an Installationsfreiheit und ermöglicht die Installation an Orten mit großen Temperaturunterschieden.

Einhaltung von Sicherheitsnormen

Diese USV entspricht den UL- und EN-Sicherheitsnormen und der CE-Kennzeichnung. Sie kann in verschiedenen Regionen bedenkenlos eingesetzt werden.

USV-Verwaltungssoftware

SANUPS SOFTWARE

Batterie-Kaltstartfunktion

Batterien können die USV auch dann starten, wenn kein Wechselstrom aus dem Netz verfügbar ist, und ermöglichen so den Wechselrichterbetrieb. Die Standardeinstellung ist „Deaktiviert“.

Auslastungsgrad im Vergleich zur Sicherungszeit

SANUPS SOFTWARE Auslastungsgrad im Vergleich zur Sicherungszeit

Anwendungen

Server, Kommunikationsgeräte, medizinische Geräte und Fabrikanlagen

Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und SANYO DENKI CO., LTD. und seinen Tochtergesellschaften (nachfolgend „SANYO DENKI Group“ genannt) bezüglich der Software SANYO DENKI CO., LTD. (nachfolgend „die Software“ genannt).

Der Kunde darf diese Software nur herunterladen, wenn er dieser Vereinbarung zustimmt.

1. Lizenzgewährung

SANYO DENKI Group gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung dieser Software. Der Kunde darf die Software im Rahmen der Nutzung des von der SANYO DENKI Group erworbenen Produkts verwenden, installieren und aktualisieren.

Der Kunde darf diese Software nicht an Dritte verleihen, übertragen oder als Sicherheit anbieten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der SANYO DENKI Group einzuholen. Wenn der Kunde die Software mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SANYO DENKI Group an Dritte verleiht oder überträgt, muss der Kunde außerdem sicherstellen, dass die Dritten die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

2. Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte

SANYO DENKI behält alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, das Know-how und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf diese Software und die entsprechenden Druckmaterialien (einschließlich elektronischer Medien).

3. Garantieumfang

SANYO DENKI Group garantiert den Betrieb und die Funktionen, die im Benutzerhandbuch dieser Software beschrieben sind. Die Garantie gilt jedoch nicht für die Software in den folgenden Fällen:

  1. (1) Die Software wird in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten genutzt.
  2. (2) Die Software wird anders als in der Bedienungsanleitung beschrieben verwendet.
  3. (3) Die Software wird geändert.
4. Haftungsausschluss

SANYO DENKI Group und ihre Vertriebshändler haften nicht für Schäden, die außerhalb des in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Garantieumfangs liegen.

SANYO DENKI Group ist nicht für Fehlfunktionen verantwortlich, die durch die Installation oder Aktualisierung dieser Software in nicht unterstützten Betriebsumgebungen oder mit nicht unterstützten Produkten verursacht werden.

5. Gerichtsstand

Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, werden vom Bezirksgericht Tokio als ausschließlich zuständigem Gericht entschieden.

6. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japan.

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